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Steuerliche Beratung

Die steuerliche Beratung ist eine der Kernleistungen einer Steuerberatungskanzlei. Sie umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten, die darauf abzielen, Mandanten bei der optimalen Gestaltung ihrer steuerlichen Angelegenheiten zu unterstützen und steuerrechtliche Anforderungen zu erfüllen. Die wesentlichen Aufgaben in diesem Bereich sind:

  • Entwicklung individueller Strategien zur Reduzierung der Steuerlast.
  • Prüfung von Gestaltungsmöglichkeiten, z. B. durch Nutzung von Steuervergünstigungen, Freibeträgen oder Abschreibungen.
  • Beratung zur steueroptimalen Gestaltung von Unternehmensstrukturen, Investitionen oder Vermögensübertragungen.
  • Klärung von Fragen zu nationalem Steuerrecht.
  • Unterstützung bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen und deren Auswirkungen auf die Steuerpflicht.
  • Begutachtung und Optimierung von Steuererklärungen, um alle steuerlichen Vorteile auszuschöpfen.
  • Prüfung von Steuerbescheiden auf Richtigkeit und Plausibilität.
  • Einlegen von Rechtsmitteln wie Einsprüchen oder Beschwerden bei fehlerhaften Bescheiden.
  • Beratung bei Unternehmensgründungen oder Umstrukturierungen 
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen oder anderen behördlichen Prüfungen.
  • Kommunikation und Verhandlung mit Finanzbehörden zur Klärung von Sachverhalten oder zur Durchsetzung der Interessen des Mandanten.
  • Unterstützung von Freiberuflern, Kleinunternehmern, Mittelstandsunternehmen sowie Personen mit Vermietungs- und Verpachtungseinkünfte bei steuerlichen Herausforderungen. 
  • Beratung von gemeinnützigen Organisationen, Vereinen oder Start-ups mit besonderen steuerrechtlichen Anforderungen.
  • Langfristige Steuerplanung für Unternehmen, um finanzielle Risiken zu minimieren und Chancen zu nutzen.
  • Erstellung von Planungsrechnungen zur besseren Entscheidungsfindung.

Ziel der steuerlichen Beratung

Die steuerliche Beratung zielt darauf ab, die Steuerbelastung des Mandanten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu minimieren, die steuerliche Compliance sicherzustellen und durch strategische Planung die finanzielle Stabilität und Zukunftsfähigkeit zu fördern. Dabei steht eine individuelle und ganzheitliche Betreuung im Vordergrund.

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Buchhaltung

Die Buchhaltung ist ein zentraler Bestandteil der Dienstleistungen einer Steuerberatungskanzlei. Sie umfasst alle Tätigkeiten, die dazu dienen, die finanziellen Transaktionen eines Unternehmens systematisch zu erfassen, zu überwachen und auszuwerten. Die wichtigsten Aufgaben im Bereich Buchhaltung sind:

  • Erfassung von Geschäftsvorfällen: Buchung von Einnahmen, Ausgaben, Rechnungen und Belegen gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
  • Kontierung: Zuordnung der Geschäftsvorfälle zu den richtigen Konten.
  • Abstimmung von Konten: Sicherstellung, dass die Buchhaltung mit Kontoauszügen und anderen Dokumenten übereinstimmt.
  • Monatliche Berichte: Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA), Umsatzsteuervoranmeldungen und Summen- und Saldenlisten.
  • Analyse der Geschäftszahlen: Bereitstellung von Kennzahlen zur Überprüfung der finanziellen Lage und Performance des Unternehmens.
  • Unterstützung bei der digitalen Buchhaltung
  • Bereitstellung der buchhalterischen Grundlage für die Erstellung von Jahresabschlüssen.
  • Prüfung und Bereinigung von Buchhaltungsunterlagen zur Sicherstellung der Abschlussreife.
  • Erstellung und Übermittlung von Steueranmeldungen: z. B. Umsatzsteuervoranmeldungen.
  • Prüfung und Korrektur: Unterstützung bei Betriebsprüfungen durch Bereitstellung der relevanten Buchhaltungsdaten.
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Personalverrechnung

Die Personalverrechnung, auch Lohn- und Gehaltsabrechnung genannt, ist ein zentraler Service, den Steuerberatungskanzleien für Unternehmen und Organisationen anbieten. Sie umfasst alle Aufgaben, die mit der korrekten Berechnung und Abwicklung von Mitarbeitergehältern, Löhnen und Sozialleistungen verbunden sind. Die Hauptaufgaben der Personalverrechnung sind:

  • Monatliche Berechnung der Gehälter und Löhne auf Basis von Arbeitsverträgen und gesetzlichen Vorgaben.
  • Berücksichtigung von Überstunden, Zuschlägen, Boni, Urlaubsgeld und anderen variablen Bestandteilen.
  • Einhaltung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen bei der Abrechnung.
  • Berechnung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen 
  • Erstellung und Übermittlung von Meldungen, z. B. An- und Abmeldungen bei der Sozialversicherung oder Jahresmeldungen.
  • Unterstützung bei der Abwicklung von Lohnsteuerprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen.
  • Erstellung von Gehaltsnachweisen, Lohnzetteln und Einkommensbescheinigungen.
  • Unterstützung bei der Berechnung von Mutterschutz, Elternzeit, Krankenstand oder anderen Sonderfällen.
  • Berechnung von Abfindungen, Prämien oder Gratifikationen.
  • Abrechnung von Dienstreisen, Reisekosten und Spesen.
  • Berücksichtigung von Sachbezügen, wie Dienstwagen, Betriebsrenten oder anderen geldwerten Vorteilen.
  • Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen hinsichtlich steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Aspekte.
  • Kommunikation mit Finanzämtern, Sozialversicherungsträgern und anderen Institutionen im Rahmen der Personalverrechnung.
  • Vertretung des Unternehmens bei Prüfungen oder rechtlichen Angelegenheiten im Bereich der Lohnabrechnung.

Ziel der Personalverrechnung

Die Personalverrechnung stellt sicher, dass Mitarbeiter pünktlich und korrekt bezahlt werden, während das Unternehmen alle gesetzlichen Vorgaben einhält. Sie entlastet Arbeitgeber durch eine professionelle Abwicklung, minimiert Haftungsrisiken und schafft eine Basis für ein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis mit den Beschäftigten.

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Erstellung von Jahresabschlüssen / Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen / Überschussrechnungen

 

Die Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung), der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Überschussrechnungen gehören zu den zentralen Aufgaben einer Steuerberatungskanzlei. Diese Leistungen bieten Unternehmen, Freiberuflern und Selbstständigen eine gesetzeskonforme Aufbereitung ihrer Geschäftszahlen. Die Leistungen lassen sich wie folgt beschreiben:

Der Jahresabschluss ist die Grundlage für die unternehmensrechtliche und steuerliche Gewinnermittlung und gibt einen umfassenden Überblick über die finanzielle Lage eines Unternehmens. Die wesentlichen Aufgaben dabei sind:

  • Aufstellung der Bilanz gemäß den Vorgaben des Handels- und Steuerrechts.
  • Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung zur Darstellung der Ertragslage.
  • Erstellung des Anhangs zur Bilanz, der zusätzliche Informationen zu Vermögens- und Schuldenpositionen enthält.
  • Durchführung steuerlicher Anpassungen, z. B. Hinzurechnungen und Kürzungen.
  • Optimierung der Steuerlast durch Berücksichtigung von Sonderregelungen und steuerlichen Wahlrechten.
  • Erstellung von Dokumenten zur Offenlegung des Jahresabschlusses, falls erforderlich.
  • Einreichung des Jahresabschlusses beim Finanzamt und gegebenenfalls bei anderen Behörden.
  • Auswertung und Aufbereitung der Einnahmen und Ausgaben auf Basis der Buchführung oder bereitgestellter Unterlagen.
  • Prüfung und Kategorisierung der Posten gemäß steuerrechtlichen Vorgaben.
  • Auswertung und Besprechung der Jahresabschlusszahlen mit dem Mandanten.
  • Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation.
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